Ehrenordnung


Ehrenordnung

Ordnung über die Verleihung von Ehrungen   - Ehrenordnung -

Stand: 28.08.2003

   

§ 1

Der Pferde-Sport-Verband Rheinland-Nassau e. V. kann Verdienste um die Förderung des Reit- und Fahrsports und besondere reitsportliche Leistungen durch Ehrungen würdigen.

 

§ 2

Es können folgende Auszeichnungen vergeben werden: 

1.  für besondere Verdienste die

Ehrennadel des Verbandes 

a)  Ehrennadel des Verbandes in Bronze
b)  Ehrennadel des Verbandes in Silber
c)  Ehrennadel des Verbandes in Gold

2.   für besondere reitsportliche Leistungen das 

     Leistungsehrenzeichen des Verbandes

     a)  Leistungsehrenzeichen des Verbandes in Silber
     b)  Leistungsehrenzeichen des Verbandes in Gold

§ 3

Die Ehrennadel des Verbandes wird an Einzelpersonen verliehen, die Mitglieder der Vereine des Verbandes sind.

In begründeten Ausnahmefällen kann diese Ehrung auch durch Vorstandsbeschluss Förderern des Reitsports zuteil werden, die nicht Mitglieder eines Vereins des Verbandes sind.

 

 § 4

Voraussetzung für die Verleihung der Ehrennadel des Verbandes:

 1.   Ehrennadel des Verbandes in Bronze

       a)    für besondere Verdienste um die Reiterei innerhalb des Pferde-Sport-Verbandes           
              Rheinland-Nassau e. V., wobei von einer mindestens 4-jährigen Tätigkeit im 
              Verbandsvorstand ausgegangen wird.


       b)    für besondere langjährige Verdienste um den Reit- und Fahrsport, wobei von einer 
              mindestens 6-jährigen Vereinsvorstandstätigkeit ausgegangen wird.


2.  
Ehrennadel des Verbandes in Silber


        a)   für besondere Verdienste um die Reiterei innerhalb des Pferde-Sport-Verbandes 
              Rheinland-Nassau e. V., wobei von einer mindestens 8-jährigen Tätigkeit im 
              Verbandsvorstand ausgegangen wird.


        b)   für besondere langjährige Verdienste um den Reit- und Fahrsport, wobei von einer 
              mindestens 12-jährigen Vereinsvorstandstätigkeit ausgegangen wird.


3.  
Ehrennadel des Verbandes in Gold


        a)   für besondere Verdienste um die Reiterei innerhalb des Pferde-Sport-Verbandes 
              Rheinland-Nassau e. V., wobei von einer mindestens 12-jährigen Tätigkeit im 
              Verbandsvorstand ausgegangen wird.


        b)   für besondere langjährige Verdienste um den Pferdesport, wobei von einer mindestens 
              15-jährigen Vereinsvorstandstätigkeit ausgegangen wird.

 

§ 5

 

Für die Verleihung einer Stufe der Ehrennadel ist der Besitz der vorhergehenden Stufe nicht vorgeschrieben.

 

 

§ 6

 

Die Ehrenauszeichnungen werden auf Antrag verliehen.

Der Antrag ist ausreichend zu begründen und sollte wenigstens 12 Wochen vor dem beabsichtigten Verleihungstermin bei der Geschäftsstelle des Verbandes eingereicht werden.

Über den Antrag entscheidet der Vorstand des Verbandes.

 

§ 7

 

Die Verleihung einer Ehrennadel wird während der ordentlichen Mitgliederversammlung des Verbandes vorgenommen. Ausnahmen sind begründet möglich.

 

§ 8

 

Die Ehrennadel des Verbandes wird als Anstecknadel und Ehrenurkunde verliehen.

 

§ 9

 

Das Leistungszeichen bleibt ausdrücklich Aktiven vorbehalten.

 

§ 10

 

Voraussetzungen für die Verleihung des Leistungsehrenzeichens des Verbandes:

1.  
Leistungsehrenzeichen des Verbandes in Silber


      a)   für besondere sportliche Erfolge in der Klasse S auf Landesebene (Gewinn der 
            Landesmeisterschaften)


      b)   für gleichgestellte Leistungen auf überregionaler Ebene.



2.  
Leistungsehrenzeichen des Verbandes in Gold


      a)   für besondere Erfolge bei Olympiaden, Welt-, Europa- oder Deutschen Meisterschaften 
            (1. bis 3. Platz).


      b)   bei Verleihung des Deutschen Reiterabzeichens in Gold.

 

 

§ 11

 

Der Vorschlag für die Verleihung des Leistungsehrenzeichens kann nur von einem Vorstandsmitglied an den Verband gerichtet werden. Über den Antrag entscheidet der Verbandsvorstand.

 

§ 12

 

Die Verleihung des Leistungsehrenzeichens wird bei den Verbandsmeisterschaften Rheinland-Nassau oder einer Pferdeleistungsschau der Kategorie A innerhalb des Verbandes oder in einer ordentlichen Mitgliederversammlung des Verbandes vorgenommen.

 

§ 13

 

Das Leistungsehrenzeichen wird als Anstecknadel und Ehrenurkunde verliehen.

 

§ 14

 

Vereinsjubiläum

Zum 25.-; 50.-; 75.-; 100.-jährigem Bestehen eines Vereins wird vom Verband ein Zuschuss gezahlt: 25 Jahre - 100 €; 50 Jahre - 200 €; 75 Jahre - 250 €; 100 Jahre - 300 €.

 

Die Ehrenordnung als PDF-Dokument findet man hier

 

Das Antragsformular als WORD-Dokument findet man hier

Das Antragsformular als PDF-Dokument findet man hier